Der nationale deutsche Führerschein sowie der Schweizer Führerausweis reichen in Japan nicht aus – doch auch mit dem Internationalen Führerschein dürfen Deutsche und Schweizer in Japan nicht fahren und auch kein Auto mieten! Gefordert ist stattdessen eine japanische Übersetzung des nationalen deutschen und auch des Schweizer Führerscheins, ausgestellt vom japanischen Automobilclub JAF.
Die deutsche Botschaft in Japan bietet leider keine Vermittlung des Übersetzungsservice mehr an.
In den JAF-Filialen bekommt man die Übersetzung für 3000 ¥ nach einer Bearbeitungszeit von etwa ein oder zwei Stunden, dazu eine Broschüre über die Verkehrsregeln. Nur mit einer japanischen Adresse darf man die Übersetzung auch per Post beantragen. Wer also beabsichtigt, ein Auto zu mieten bzw. in Japan Auto zu fahren, sollte die Führerscheinübersetzung zeitlich einplanen. Die Büros des JAF haben nur Mo-Fr 9-17.30 Uhr geöffnet.
Eine weitere Möglichkeit ist, sich die Führerscheinübersetzung von Europa aus organisieren zu lassen. Das ist dann etwas teurer und benötigt eine im allgemeinen eine Vorlaufzeit von mindestens 4-6 Wochen. (Bitte jeweils direkt beim Anbieter erfragen.)
HIS Deutschland bietet die Führerschein-Übersetzung auf Anfrage auch ohne Buchung eines Mietwagenpackages an. (Anfrage unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .) HIS gibt es auch in der Schweiz.
Japan Experience übernimmt den Service für Deutsche und Schweizer.
Für Individualreisende bietet die Reiseberatung Nihon Monogatari ebenfalls Hilfe bei der Führerscheinübersetzung.
Schweizer können die Übersetzung auch über http://www.japan-ferien.ch oder über Asienspiegel vornehmen lassen.
Österreichische Reisende, können übrigens mit dem Internationalen Führerschein problemlos in Japan Auto fahren.
Einige Reiseveranstalter für Japanreisen bieten auch Mietwagen-Touren für Selbstfahrer an.

