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Abschaltung des Forums des Japanischen Fremdenverkehrszentrale in Frankfurt (19 Mär 2019)
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Fotowettbewerb 2010
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16 Jahre 2 Wochen her #1023
von Roland1964
Aw: Fotowettbewerb 2010
OK - der Logik kann sogar ich folgen 
Könnt Ihr dann denn ein entsprechendes Formular hier hinterlegen? Es gibt alleine für Deutschland schon so viele verschiedene Vorlagen, die mehr oder weniger rechts-un-sicher sind.
Eine den japanischen Ansprüchen genügende ist wahrscheinlich hier gar nicht aufzutreiben
Gruss
Roland
Könnt Ihr dann denn ein entsprechendes Formular hier hinterlegen? Es gibt alleine für Deutschland schon so viele verschiedene Vorlagen, die mehr oder weniger rechts-un-sicher sind.
Eine den japanischen Ansprüchen genügende ist wahrscheinlich hier gar nicht aufzutreiben
Gruss
Roland
- fuirumu
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15 Jahre 11 Monate her #1064
von fuirumu
Aw: Fotowettbewerb 2010
Ich glaube die Logik geht hier ein wenig unlogische Wege...
Erstens möchte ich doch mal darauf hinweisen, dass sich das deutsche "Persönlichkeitsrecht" vom japanischen nicht großartig unterscheidet. Auch hier darf man ohne die Einwilligung von abgelichteten Personen die Bilder nicht öffentlich machen. Ausnahmen gibt es bei Personen des öffentlichen Lebens/Zeitgeschehens, Personen als Beiwerk, Personen bei Versammlungen sowie bei Fahndungsfotos. Aber auch bei den Ausnahmen gibt es keine Narrenfreiheit.
Darum ist es auch völlig egal ob der Hauptsitz in Tokyo, Frankfurt oder sonst wo auf der Welt ist. Es handelt sich hier um eine Veröffentlichung in deutscher Sprache auf einer deutschen Webseite die sich in erster Linie an deutschsprachige Menschen richtet und damit ist auch das deutsche Recht zuständig. Somit hat auch ein japanischer Bürger (oder anderer Nationalität) die Möglichkeit hier seine Rechte durchzusetzen und dazu gehört nun mal das "Recht am eigenen Bild" !
Darum ist es zwingend erforderlich, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung der abgebildeten Personen vorliegen muss. Diese Einwilligung ist Formfrei und darum gibt es auch keine "Vorlagen". Die Einwilligung kann auch mündlich oder durch nicken erfolgen, was allerdings hinterher nur schwer zu beweisen ist, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Also macht man so was am besten schriftlich. So schwer kann es doch nicht sein eine Einwilligungserklärung zu schreiben und wenn man der japanischen Sprache nicht mächtig ist, dann schreibt man sie halt auf Englisch in der Hoffnung, dass die abgebildete Person der englischen Sprache mächtig ist.
Wer ganz sicher gehen will, der verfasst eine Einwilligungserklärung auf Deutsch und lässt sich diese von einer gerichtlich vereidigten Übersetzer/in übersetzen. Die Kosten würde ich, je nach Anzahl der Wörter, auf ca. 30-40 Euro schätzen.
Erstens möchte ich doch mal darauf hinweisen, dass sich das deutsche "Persönlichkeitsrecht" vom japanischen nicht großartig unterscheidet. Auch hier darf man ohne die Einwilligung von abgelichteten Personen die Bilder nicht öffentlich machen. Ausnahmen gibt es bei Personen des öffentlichen Lebens/Zeitgeschehens, Personen als Beiwerk, Personen bei Versammlungen sowie bei Fahndungsfotos. Aber auch bei den Ausnahmen gibt es keine Narrenfreiheit.
Darum ist es auch völlig egal ob der Hauptsitz in Tokyo, Frankfurt oder sonst wo auf der Welt ist. Es handelt sich hier um eine Veröffentlichung in deutscher Sprache auf einer deutschen Webseite die sich in erster Linie an deutschsprachige Menschen richtet und damit ist auch das deutsche Recht zuständig. Somit hat auch ein japanischer Bürger (oder anderer Nationalität) die Möglichkeit hier seine Rechte durchzusetzen und dazu gehört nun mal das "Recht am eigenen Bild" !
Darum ist es zwingend erforderlich, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung der abgebildeten Personen vorliegen muss. Diese Einwilligung ist Formfrei und darum gibt es auch keine "Vorlagen". Die Einwilligung kann auch mündlich oder durch nicken erfolgen, was allerdings hinterher nur schwer zu beweisen ist, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Also macht man so was am besten schriftlich. So schwer kann es doch nicht sein eine Einwilligungserklärung zu schreiben und wenn man der japanischen Sprache nicht mächtig ist, dann schreibt man sie halt auf Englisch in der Hoffnung, dass die abgebildete Person der englischen Sprache mächtig ist.
Wer ganz sicher gehen will, der verfasst eine Einwilligungserklärung auf Deutsch und lässt sich diese von einer gerichtlich vereidigten Übersetzer/in übersetzen. Die Kosten würde ich, je nach Anzahl der Wörter, auf ca. 30-40 Euro schätzen.
- Roland1964
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15 Jahre 11 Monate her #1068
von Roland1964
Aw: Fotowettbewerb 2010
Ein bisschen differenzierter ist es schon, denn die Frage nach der Verwertung des Fotos und der Frage nach Hauptmotiv und Beiwerk und Eindeutigkeit der Erkennbarbeit spielt bei der rechtlichen Bewertung des Persönlickeitsrechts ebenfalls eine Rolle.
In diesem Falle ist es jedoch ganz einfach:
Da das Foto kommerziell (!) verwendet werden soll ist das Einverständnis der/des abgelichteten Person, solange massgeblicher Teil des Motives, erforderlich.
Der Nachweis der Freigabe liegt beim Fotografen. Daher würde selbstverständlich eine Freigabeerklärung in Deutsch oder Englisch ausreichen.
Am allereinfachsten wäre es jedoch, wenn die Wettbewerbsveranstalter einfach einen Vordruck hinterlegen würden, den jede/r TeilnehmerIn nutzen könnte.
In jedem Fall werde ich mich für meinen nächsten Japanurlaub auch in dieser Hinsicht vorbereiten.
In diesem Falle ist es jedoch ganz einfach:
Da das Foto kommerziell (!) verwendet werden soll ist das Einverständnis der/des abgelichteten Person, solange massgeblicher Teil des Motives, erforderlich.
Der Nachweis der Freigabe liegt beim Fotografen. Daher würde selbstverständlich eine Freigabeerklärung in Deutsch oder Englisch ausreichen.
Am allereinfachsten wäre es jedoch, wenn die Wettbewerbsveranstalter einfach einen Vordruck hinterlegen würden, den jede/r TeilnehmerIn nutzen könnte.
In jedem Fall werde ich mich für meinen nächsten Japanurlaub auch in dieser Hinsicht vorbereiten.
- fuirumu
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15 Jahre 11 Monate her #1071
von fuirumu
Aw: Fotowettbewerb 2010
@Roland1964:
Das ist nicht ganz richtig was Du oben schreibst.
Es kommt nicht darauf an, ob das Bild kommerziell oder nicht kommerziell verwertet wird !!!!
Es wird nur unterschieden ob das Bild privat oder öffentlich genutzt wird.
Beim privaten Gebrauch ist eine Einwilligung der abgebildeten Person nicht notwendig, z.B. die typischen Urlaubsbilder die man daheim in ein Fotoalbum klebt oder auf dem Computer gespeichert hat.
Anders sieht es allerdings aus, wenn man z.B. auf seiner Homepage, die frei zugänglich ist, seine Urlaubsbilder öffentlich macht. Dann ist eine Einwilligung der betreffenden Person notwendig, ansonsten kann eine Unterlassungsklage drohen, vorausgesetzt die betreffende Person hat Kenntnis davon (wo kein Kläger, da kein Richter).
So ein Risiko würde aber wohl keine Firma eingehen, da die gesamte Druckauflage vernichtet werden müsste und ggf. schlimmere Konsequenzen zur Folge hätte.
Eine Einwilligungserklärung in Deutsch oder Englisch macht ja nur Sinn, wenn die abgelichtete Person Deutsch oder Englisch versteht. Ich würde jedenfalls keinen Zettel unterschreiben den ich nicht lesen kann...
Wie Du schon richtig geschrieben hast liegt der Nachweis über die Einwilligung der abgebildeten Person beim Fotografen.
Da diese Einwilligung Formfrei ist, macht es nicht wirklich Sinn, dass der Veranstalter einen Vordruck bereitstellt. Jeder Fotograf kann ja so eine Einwilligungserklärung selbst formulieren und Dinge hineinschreiben wie er sie halt braucht, z.B. bestimmte Verwertungen der Bilder auf verschiedenen Medien, bei verschiedenen Wettbewerben etc.
Darum macht es nicht wirklich Sinn, wenn man einen Vordruck hat, der nur für einen bestimmten Wettbewerb Gültigkeit hat, damit würde sich der Fotograf in seinen Rechten selbst beschneiden.
Der Vollständigkeit halber sei hier mal die Paragrafen erwähnt um die es eigentlich geht und auch die Konsequenzen bei nicht Einhaltung benennt:
§§ 22, 23, 24, 33, 37, 38, 42, 43, 44, 48 und 50 KunstUrhG
Das ist nicht ganz richtig was Du oben schreibst.
Es kommt nicht darauf an, ob das Bild kommerziell oder nicht kommerziell verwertet wird !!!!
Es wird nur unterschieden ob das Bild privat oder öffentlich genutzt wird.
Beim privaten Gebrauch ist eine Einwilligung der abgebildeten Person nicht notwendig, z.B. die typischen Urlaubsbilder die man daheim in ein Fotoalbum klebt oder auf dem Computer gespeichert hat.
Anders sieht es allerdings aus, wenn man z.B. auf seiner Homepage, die frei zugänglich ist, seine Urlaubsbilder öffentlich macht. Dann ist eine Einwilligung der betreffenden Person notwendig, ansonsten kann eine Unterlassungsklage drohen, vorausgesetzt die betreffende Person hat Kenntnis davon (wo kein Kläger, da kein Richter).
So ein Risiko würde aber wohl keine Firma eingehen, da die gesamte Druckauflage vernichtet werden müsste und ggf. schlimmere Konsequenzen zur Folge hätte.
Eine Einwilligungserklärung in Deutsch oder Englisch macht ja nur Sinn, wenn die abgelichtete Person Deutsch oder Englisch versteht. Ich würde jedenfalls keinen Zettel unterschreiben den ich nicht lesen kann...
Wie Du schon richtig geschrieben hast liegt der Nachweis über die Einwilligung der abgebildeten Person beim Fotografen.
Da diese Einwilligung Formfrei ist, macht es nicht wirklich Sinn, dass der Veranstalter einen Vordruck bereitstellt. Jeder Fotograf kann ja so eine Einwilligungserklärung selbst formulieren und Dinge hineinschreiben wie er sie halt braucht, z.B. bestimmte Verwertungen der Bilder auf verschiedenen Medien, bei verschiedenen Wettbewerben etc.
Darum macht es nicht wirklich Sinn, wenn man einen Vordruck hat, der nur für einen bestimmten Wettbewerb Gültigkeit hat, damit würde sich der Fotograf in seinen Rechten selbst beschneiden.
Der Vollständigkeit halber sei hier mal die Paragrafen erwähnt um die es eigentlich geht und auch die Konsequenzen bei nicht Einhaltung benennt:
§§ 22, 23, 24, 33, 37, 38, 42, 43, 44, 48 und 50 KunstUrhG
- Roland1964
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15 Jahre 11 Monate her #1100
von Roland1964
Aw: Fotowettbewerb 2010
Hallo Furimu,
Du hast recht, es gibt auch dies Unterscheidung nach 'öffentlich' und "privat'.
Alllerdings gibt es darüber immer noch weitere Unterscheidung in "künstlerisch" oder "kommerziell" ... Und da gibt es in den letzten Jahren die meiste Bewegung (Gerichtsurteile weltweit) zum 'Vorteil" des Kunst-Fotografen.
Spielt aber keine Rolle - hier geht es um eine kommerzielle Verwendung der Fotos (wenn auch nicht durch den Fotografen).
Und ja, der Nachweis liegt bei dem Fotografen.
Es wäre dennoch sinnvoller und einfacher für alle, wenn der Veranstalter, gerade weil nicht jeder Japaner auch des Englischen mächtig ist wie auch nicht jeder Japanbesucher des Japanischen, eine Vorlage mitgibt
Gruss
Roland
Du hast recht, es gibt auch dies Unterscheidung nach 'öffentlich' und "privat'.
Alllerdings gibt es darüber immer noch weitere Unterscheidung in "künstlerisch" oder "kommerziell" ... Und da gibt es in den letzten Jahren die meiste Bewegung (Gerichtsurteile weltweit) zum 'Vorteil" des Kunst-Fotografen.
Spielt aber keine Rolle - hier geht es um eine kommerzielle Verwendung der Fotos (wenn auch nicht durch den Fotografen).
Und ja, der Nachweis liegt bei dem Fotografen.
Es wäre dennoch sinnvoller und einfacher für alle, wenn der Veranstalter, gerade weil nicht jeder Japaner auch des Englischen mächtig ist wie auch nicht jeder Japanbesucher des Japanischen, eine Vorlage mitgibt
Gruss
Roland
- fuirumu
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15 Jahre 10 Monate her #1105
von fuirumu
Aw: Fotowettbewerb 2010
Hallo Roland,
habe ich mich so unverständlich ausgedrückt?
Es gibt NUR die Unterscheidung zwischen privat und öffentlich und sonst nix. Geregelt sind die "Persönlichkeitsrechte" im Grundgesetz im Allgemeinen und das "Recht am eigenen Bild" im KunstUrheberGesetz im speziellen.
Ich weiß nicht auf welche Rechtsgrundlage Du dich beziehst, aber vielleicht kannst Du ja mal eine Quellenangabe machen, würde mich echt interessieren.
Du schreibst von "Gerichtsurteilen weltweit zum Vorteil des Kunst-Fotografen", was soll man denn darunter verstehen? Was ist denn ein Kunst-Fotograf? Und seit wann haben denn Gerichtsurteile (hier im speziellen) die sonst wo in der Welt gefällt werden Auswirkung auf das deutsche Recht?
Unabhängig davon sehe ich auch nicht wirklich eine kommerzielle Verwertung des Bildes bei diesem Wettbewerb. Mit dem Bild wird ja kein Geld verdient, bis auf eine "Sachentlohnung" für den Fotografen (1. Preis: ein Yukata), aber wie gesagt spielt das keine Rolle ob kommerziell oder nicht kommerziell.
Mach Dir doch einfach mal die Mühe und lies die o.g. Paragraphen durch, da steht eigentlich alles drin was man wissen muss.
Gruß,
fuirumu
habe ich mich so unverständlich ausgedrückt?
Es gibt NUR die Unterscheidung zwischen privat und öffentlich und sonst nix. Geregelt sind die "Persönlichkeitsrechte" im Grundgesetz im Allgemeinen und das "Recht am eigenen Bild" im KunstUrheberGesetz im speziellen.
Ich weiß nicht auf welche Rechtsgrundlage Du dich beziehst, aber vielleicht kannst Du ja mal eine Quellenangabe machen, würde mich echt interessieren.
Du schreibst von "Gerichtsurteilen weltweit zum Vorteil des Kunst-Fotografen", was soll man denn darunter verstehen? Was ist denn ein Kunst-Fotograf? Und seit wann haben denn Gerichtsurteile (hier im speziellen) die sonst wo in der Welt gefällt werden Auswirkung auf das deutsche Recht?
Unabhängig davon sehe ich auch nicht wirklich eine kommerzielle Verwertung des Bildes bei diesem Wettbewerb. Mit dem Bild wird ja kein Geld verdient, bis auf eine "Sachentlohnung" für den Fotografen (1. Preis: ein Yukata), aber wie gesagt spielt das keine Rolle ob kommerziell oder nicht kommerziell.
Mach Dir doch einfach mal die Mühe und lies die o.g. Paragraphen durch, da steht eigentlich alles drin was man wissen muss.
Gruß,
fuirumu

