×
Abschaltung des Forums des Japanischen Fremdenverkehrszentrale in Frankfurt (19 Mär 2019)
Unser Forum wird in Kürze abgeschaltet.
Gueltigkeit, Abschrift des Fuehrerscheins?
- rmueller
- Autor
- Offline
- Japan-Neuling
-
Weniger
Mehr
- Beiträge: 6
- Dank erhalten: 0
15 Jahre 3 Monate her #1453
von rmueller
rmueller erstellte das Thema Gueltigkeit, Abschrift des Fuehrerscheins?
Hallo,
Wir waren 2008 mit dem Auto in Japan unterwegs und haben uns im Oktober 2008
bei der Deutschen Botschaft in Tokio eine Abschrift des (deutschen) Fuehrerscheins
anfertigen lassen. Weiss jemand, wie lange solch eine Abschrift gueltig ist? Auf
dem Dokument ist nichts zu erkennen. Wir sind im Dezember 2010 wieder in Japan
mit dem Auto unterwegs, brauchen wir dann wieder eine neue Abschrift?
Viele Gruesse,
Ralf Mueller
Wir waren 2008 mit dem Auto in Japan unterwegs und haben uns im Oktober 2008
bei der Deutschen Botschaft in Tokio eine Abschrift des (deutschen) Fuehrerscheins
anfertigen lassen. Weiss jemand, wie lange solch eine Abschrift gueltig ist? Auf
dem Dokument ist nichts zu erkennen. Wir sind im Dezember 2010 wieder in Japan
mit dem Auto unterwegs, brauchen wir dann wieder eine neue Abschrift?
Viele Gruesse,
Ralf Mueller
- fuirumu
- Offline
- Japan-Interessierter
-
Weniger
Mehr
- Beiträge: 27
- Dank erhalten: 1
15 Jahre 3 Monate her #1454
von fuirumu
Aw: Gueltigkeit, Abschrift des Fuehrerscheins?
Hallo Ralf,
die japanische Abschrift des nationalen Führerscheins ist unbegrenzt gültig, mit 2 Ausnahmen:
1. Falls sich im nationalen Führerschein etwas geändert hat, z.B. eine weitere klasse hinzugekommen ist, oder der Führerschein zwischendurch eingezogen worden ist oder der alte Führerschein gegen einen neuen eingetauscht worden ist, dann ist eine neue Übersetzung notwenig.
2. Die unbefristete Gültigkeit gilt nur für Leute ohne ständigen Wohnsitz in Japan und man muss innerhalb diesen Jahres aus Japan ausgereist sein und mindestens 3 Monate Zeit vergangen sein bis zur Wiedereinreise.
Will man länger als ein Jahr in Japan bleiben gelten andere Vorschriften und man muss sein Führerschein umschreiben lassen.
Es sind bei Fahrten in Japan unbedingt beide Dokumente mitgeführt werden, also der nationale Führerschein und die übersetzte Abschrift.
Hoffe das war halbwegs verständlich....
fuirumu
die japanische Abschrift des nationalen Führerscheins ist unbegrenzt gültig, mit 2 Ausnahmen:
1. Falls sich im nationalen Führerschein etwas geändert hat, z.B. eine weitere klasse hinzugekommen ist, oder der Führerschein zwischendurch eingezogen worden ist oder der alte Führerschein gegen einen neuen eingetauscht worden ist, dann ist eine neue Übersetzung notwenig.
2. Die unbefristete Gültigkeit gilt nur für Leute ohne ständigen Wohnsitz in Japan und man muss innerhalb diesen Jahres aus Japan ausgereist sein und mindestens 3 Monate Zeit vergangen sein bis zur Wiedereinreise.
Will man länger als ein Jahr in Japan bleiben gelten andere Vorschriften und man muss sein Führerschein umschreiben lassen.
Es sind bei Fahrten in Japan unbedingt beide Dokumente mitgeführt werden, also der nationale Führerschein und die übersetzte Abschrift.
Hoffe das war halbwegs verständlich....
fuirumu
- rmueller
- Autor
- Offline
- Japan-Neuling
-
Weniger
Mehr
- Beiträge: 6
- Dank erhalten: 0
15 Jahre 3 Monate her #1457
von rmueller
Aw: Gueltigkeit, Abschrift des Fuehrerscheins?
Hallo fuirumu,
Vielen Dank für die Antwort, das war sehr verständlich !
Viele Grüße,
Ralf
Vielen Dank für die Antwort, das war sehr verständlich !
Viele Grüße,
Ralf
- Juneau
- Offline
- Japan-Neuling
-
Weniger
Mehr
- Beiträge: 1
- Dank erhalten: 0
14 Jahre 11 Monate her #1614
von Juneau
Aw: Gueltigkeit, Abschrift des Fuehrerscheins?
Hallo, ich plane im Herbst mit einem Mietwagen auf Honshu herumzufahren.
Was mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet ist das Thema Führerschein.
Ich lebe in der Schweiz und besitze einen Schweizer Führerschein. Ich habe total widersprüchliche Informationen bekommen, teils aus dem Reiseführer, dann aus Japan-Foren.
Hier nun meine Frage:
Benötige ich einen Internationalen Führerschein für Japan? Ja? Nein?
Die Abschrift des Führerscheins von der bereits in diesem Thread die Rede war, ist wohl zwingend notwendig. Wo kann ich diese vornehmen lassen? Ich hätte die gerne schon VOR meiner Abreise in der Tasche. Muss ich mich an mein Amt wenden das den Führerschein erstellt hat? Oder an die japanische Botschaft in Bern? Oder gar an die deutsche Botschaft?
Wieviele Wochen im voraus müsste ich das in die Wege leiten?
Vielen vielen Dank im voraus!
Was mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet ist das Thema Führerschein.
Ich lebe in der Schweiz und besitze einen Schweizer Führerschein. Ich habe total widersprüchliche Informationen bekommen, teils aus dem Reiseführer, dann aus Japan-Foren.
Hier nun meine Frage:
Benötige ich einen Internationalen Führerschein für Japan? Ja? Nein?
Die Abschrift des Führerscheins von der bereits in diesem Thread die Rede war, ist wohl zwingend notwendig. Wo kann ich diese vornehmen lassen? Ich hätte die gerne schon VOR meiner Abreise in der Tasche. Muss ich mich an mein Amt wenden das den Führerschein erstellt hat? Oder an die japanische Botschaft in Bern? Oder gar an die deutsche Botschaft?
Wieviele Wochen im voraus müsste ich das in die Wege leiten?
Vielen vielen Dank im voraus!
- rmueller
- Autor
- Offline
- Japan-Neuling
-
Weniger
Mehr
- Beiträge: 6
- Dank erhalten: 0
14 Jahre 11 Monate her #1615
von rmueller
Aw: Gueltigkeit, Abschrift des Fuehrerscheins?
Hallo Juneau,
Schau mal hier: jnto.de/reisen-in-japan/1614-aw-gueltigk...rerscheins.html#1614
Der Gang zur Botschaft in Tokyo wird Ihnen nicht erspart bleiben. Bei uns war das voellig
unproblematisch.
Die Abschrift war innerhalb von einer halben Stunde erledigt.
Laut dem link oben kann man auch schon vorher eine Kopie des
Fuehrerschein per Fax schicken und sie bereiten alles vor.
Viele Gruesse und gute Reise
Ralf
Schau mal hier: jnto.de/reisen-in-japan/1614-aw-gueltigk...rerscheins.html#1614
Der Gang zur Botschaft in Tokyo wird Ihnen nicht erspart bleiben. Bei uns war das voellig
unproblematisch.
Die Abschrift war innerhalb von einer halben Stunde erledigt.
Laut dem link oben kann man auch schon vorher eine Kopie des
Fuehrerschein per Fax schicken und sie bereiten alles vor.
Viele Gruesse und gute Reise
Ralf
- fuirumu
- Offline
- Japan-Interessierter
-
Weniger
Mehr
- Beiträge: 27
- Dank erhalten: 1
14 Jahre 11 Monate her #1617
von fuirumu
Aw: Gueltigkeit, Abschrift des Fuehrerscheins?
Hallo Juneau,
mit einem schweizer Führerschein mußt Du dich wohl an die Schweizer Vertretung wenden. Hier ein Link was Du brauchst und wie es geht:
http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/asia/vjpn/ref_livfor/livjpn/jpdrlc.html
Gruß,
fuirumu
mit einem schweizer Führerschein mußt Du dich wohl an die Schweizer Vertretung wenden. Hier ein Link was Du brauchst und wie es geht:
http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/asia/vjpn/ref_livfor/livjpn/jpdrlc.html
Gruß,
fuirumu

